USB-C zu USB-C Kabel (Verbindung Powerbank-Kamera)
Tasche
Bitte beachten Sie dass die Wärmebildkamera im festen Verbund mit einem Zielfernrohr eine Ausnahmebewilligung der Polizei benötigt – Der Erwerb und Besitz ist bewilligungsfrei.
Unsicher welche Wärmebildkamera ? Ich führe Ihnen gerne unverbindlich die verschiedenen Modelle vor. Kontaktieren Sie mich bitte: Daniel Uhlmann
Telefon : 026 672 90 50 / EMail: [email protected]
Mit der neuen Mate-Serie erreicht InfiRay ein bisher nicht erreichtes Nivau an Bildqualität und Präzision: Es wurden Features aus jahrelanger Clip-On-Entwicklung vereint und verbaut. Das Gerät bietet eine ultra-präzise Verstellbarkeit in der X- und Y-Achse an und übertrifft in der Präzision ab Werk alle bisherigen Geräte des Herstellers. Im Bezug auf Bildqualität erlauben die neuen MATE-Geräte eine bis zu 10-fache Vergrösserung des ZF. Die Kontrastschärfe und Bildqualität heben sich vom Vorgängermodell nochmals deutlich ab und sind das Highlight dieser Kamera. Weitergeführt wurde auch die Möglichkeit, 4 Positionen abzuspeichern/einzuschiessen und so zu nutzen.
Das neue Mate verfügt über einen internen Akku. Mit dem zusätzlichen Batteriekit kann dieser bei Bedarf auch erweitert werden. Optional stehen ausserdem ein Viewfinder und ein LRF mit integrierter Batterie zur Verfügung. Damit ist das Mate-Clip-On das stärkste und bestausgestattete Clip-On, welches es momentan am Markt zu kaufen gibt
Viewfinder / Okular zum MATE MAH50, MAL38 oder MAL25.
Erweitern Sie Ihr MATE mit dem InfiRay Viewfinder.
Das MATE kann auch als Monokular genutzt werden. Der Viewfinder vergrössert dabei den Bildschrim des Clip-On Gerätes 4fach um noch besser beobachten zu können.
Bemerkung:
Das Okular Mate Serie funktioniert auch mit der Wärmebildkamera InfiRay CH50W.
Diese Produkte sind in der Schweiz frei verkäuflich. Der Kauf benötigt keine Ausnahme-Genehmigung der Behörden. Trotzdem gelten für die Verwendung gesetzliche Regeln.
Wie sieht die jagdliche Gesetzeslage aus?
Das montierte Vorsatzgerät auf dem Zielfernrohr wird gemäss den geltenden Jagdvorschriften (Artikel 2 des eidgenössischen Jagdgesetzes) als verbotenes Hilfsmittel betrachtet und darf im Allgemeinen so nicht zur Jagdausübung verwendet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen und gemäß den Vorschriften Jäger und Jägerinnen von den örtlichen Behörden die Erlaubnis zur Verwendung verbotener Hilfsmittel erhalten. Diese Erlaubnis wird in Betracht gezogen, um zwei Hauptgründe zu erfüllen: Erstens, um eine nächtliche Bejagung zu gewährleisten, insbesondere in und um sensible Schutzgebiete herum. Zweitens, um anspruchsvolle, aber notwendige Reduktionsziele zu erreichen. Allerdings können keine allgemeinen Genehmigungen für alle Jägerinnen und Jäger erteilt werden. Stattdessen können individuelle Ausnahmegenehmigungen an Personen vergeben werden, sofern sie dazu beitragen können und den Wunsch haben, die oben genannten Ziele zu erreichen. Das nicht montierte Wärmebildvorsatzgerät kann als Beobachtungsgerät benutzt werden. Dazu braucht es keine Genehmigung der Behörden.
Wie kommt man zu einer Bewilligung zur Montage eines Wärmebildvorsatzgerätes?
1. Der Interessent füllt das Antragsformular für die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung aus. Das Formular steht auf der Website der Jagdverwaltung des jeweiligen Kantons zur Verfügung.
2. Der Interessent reicht das Formular bei der jeweiligen Jagdbehörde ein.
3. Die jeweilige Jagdbehörde stellt dem Antragsteller nach Prüfung die Ausnahmebewilligung aus.
4. Der Antragsteller beantragt beim Fachbereich Waffen & Sprengstoffe der kantonalen Polizei eine waffenrechtliche Ausnahmebewilligung. Dem Antrag müssen unter anderem die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung (als anerkennenswerter Grund) sowie ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist, beigefügt werden.
5. Mit der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung kann der Antragsteller einen Schalldämpfer erwerben. Mit der jagdrechtlichen Ausnahmebewilligung darf er diesen Schalldämpfer im Revier einsetzten, welche die Bewilligung abdeckt.
6. Der Interessent kauft bei uns das entsprechende Produkt und erhält diese nach Überreichung der Dokumente (Ausnahmegenehmigung).
7. Der Kauf des Schalldämpfers oder das Zielgerät werden über das E-police an die bestehende Behörde gemeldet und die Serien-Nr. des Produktes auf den neuen Halter registriert.
Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Website nur informativer Natur sind. Änderungen sind vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet sich eigenständig bei den verantwortlichen Behörden zu informieren.