Basis Paket Streaming

  • Cloud-Streaming für DJI Enterprise Drohnen – Livestream in Echtzeit auf zwei mobile Geräte (Smartphone oder Tablet) – ideal für DJI Matrice, Mavic 3 Enterprise & Co.
  • 6 GB Datenvolumen inklusive – entspricht ca. 10 Stunden Live-Streaming bei 540p-Auflösung
  • Extrem geringe Latenz (0,2–0,5 Sekunden) für verzögerungsfreie Einsätze, z. B. bei Rehkitzrettung oder Inspektion
  • 1 Jahr gültig – perfekt für saisonale Anwendungen oder regelmäßige Flüge
  • Datenschutz-konforme RTMP-Verbindung ohne Zwischenspeicherung – sicher und zuverlässig
  • Streaming-Server in der DACH-Region – schnelle, stabile Verbindung für professionelle Drohnennutzer

Das Cloud-Streaming für DJI Enterprise Drohnen wie die Matrice 4T, M30T oder Mavic 3 Enterprise ermöglicht zuverlässiges RTMP-Livestreaming in Echtzeit – direkt auf zwei oder mit Extension auf mehrere mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet.

Mit einer extrem niedrigen Latenz von nur 0,2 bis 0,5 Sekunden erhalten Sie ein nahezu verzögerungsfreies Drohnenbild, ideal für professionelle Anwendungen wie Rehkitzrettung, Jagd, Inspektionen, Feuerwehreinsätze oder die Überwachung kritischer Infrastruktur.

Das Paket enthält 6 GB Datenvolumen, ausreichend für ca. 10 Stunden Streaming bei 540p, und ist 1 Jahr lang gültig – ideal für flexible Einsätze im Jahresverlauf. Das BASIS-Streaming-Paket ist 1 Jahr gültig und funktioniert nach dem Prepaid-Prinzip. Sie nutzen das enthaltene Datenvolumen ganz flexibel. Sobald dieses aufgebraucht ist, können Sie jederzeit bequem ein zusätzliches Datenpaket buchen.

Mit der Buchung eines neuen Datenpakets verlängert sich Ihr BASIS-Streaming-Paket automatisch wieder um ein weiteres Jahr.

Die Übertragung erfolgt sicher, Datenschutz-konform und ohne Zwischenspeicherung über leistungsstarke Streaming-Server in der DACH-Region.

Alles, was Sie benötigen, ist eine Upload-Geschwindigkeit von nur 0,5 Mbit/s.

Per Link können Sie den Live-Stream ganz einfach teilen – für Einsatzleiter, Teammitglieder oder externe Beobachter, die das Drohnenbild in Echtzeit mitverfolgen wollen.

Die ideale Lösung für alle, die DJI Drohnenflüge mit Liveübertragung kombinieren und Informationen sofort verfügbar machen möchten.

 

CHF 89.00

Preis inkl. MWST, kostenlose Lieferung ab CHF 50.-

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Beschreibung

Cloud-Streaming für DJI Enterprise Drohnen – live, sicher und in Echtzeit

Mit der praktischen Cloud-Streaming-Lösung von Streamfox bringen Sie das Livebild Ihrer DJI Enterprise Drohne direkt auf jedes mobile Endgerät – egal ob Smartphone, Tablet oder Laptop. Dank modernster Übertragungstechnik ist das Drohnen-Live-Video in nur 0,2 bis 0,5 Sekunden Verzögerung (Low Latency) verfügbar – ideal für Einsätze, bei denen es auf Sekunden ankommt.

Die Einrichtung ist einfach: Starten Sie den Livestream Ihrer DJI Drohne per RTMP und versenden Sie über Ihren persönlichen streamfox.eu Account einen sicheren Stream-Link via Messenger. So können auch externe Beobachter – z. B. Einsatzleiter, Kunden oder Kollegen – das Video in Echtzeit mitverfolgen. Alles, was dafür nötig ist, ist eine Datenverbindung mit mindestens 0,5 Mbit/s Upload.

Diese Lösung ist ideal für DJI Matrice-Drohnen, z. B. bei Rettungseinsätzen, Rehkitzrettung, Inspektionen oder Jagdbeobachtungen. Auch bei Veranstaltungen oder Lageeinschätzungen profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihr Drohnenbild live auf mehrere Geräte zu streamen – ganz ohne komplizierte Hardware oder Software.

Ob DJI RTMP-Streaming, Drohne live streamen, oder sicherer Video-Feed in Echtzeit – mit Streamfox sind Sie immer live dabei.


 

Hersteller

DJI

SKU: BPS1520
Kategorie:

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Gesetzlichen Bestimmungen

Neue Drohnenregelung
Für Drohnenpiloten in der Schweiz gilt ab sofort gilt die neue europäische Drohnenregelung! Diese bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich und sorgt für mehr Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein bei der Nutzung von Drohnen.
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Einteilung der Drohnen in verschiedene Kategorien. Die überwiegende Anzahl der Drohnen fällt in die offene Kategorie, in der der Betrieb grundsätzlich ohne spezielle Genehmigungen möglich ist. Allerdings müssen Piloten nun eine Registrierung auf der offiziellen Plattform (UAS.gate) vornehmen. Diese Registrierung ist verpflichtend und dient dazu, die Piloten besser zu identifizieren und mögliche Missbräuche zu verhindern. Nach der Registrierung müssen die Piloten zudem eine Onlineschulung absolvieren und eine Onlineprüfung ablegen. So wird sichergestellt, dass sie über das nötige Wissen verfügen, um ihre Drohnen sicher und verantwortungsvoll zu betreiben.

Gewichtsklassen
Die Drohnen werden wie folgt kategorisiert: (Kategorie / Gewicht / Ausbildung / Sicherheitsabstand)<br>
A1: Unter 500g / Kompetenznachweis / Es dürfen keine unbeteiligten Personen überflogen werden.
A2: Unter 2kg / Fernpilotenzeugnis / Ein Sicherheitsabstand von 50m ist Pflicht.
A3: Unter 25kg / Kompetenznachweis / Ein Sicherheitsabstand von 150m ist einzuhalten.

Bei einem Startgewicht unter 250 Gramm besteht lediglich eine Registrationspflicht für den Piloten. Für sie entfällt die Notwendigkeit einer zusätzlichen Zulassung. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Nutzung von leichten Drohnen, ohne bürokratische Hürden.

Was für Flug-Kategorien gibt es?

Offene Kategorie:
Unter der offenen Kategorie können Drohnen ohne aufwändige Genehmigung eingesetzt werden, solange sie innerhalb der Sichtweite des Piloten bleiben, eine maximale Flughöhe von 120 Metern einhalten und ein Gewicht von höchstens 25 Kilogramm aufweisen. Abhängig von der Drohnengrösse gibt es jedoch Beschränkungen hinsichtlich der Nähe zu unbeteiligten Personen. Um in dieser Kategorie zu fliegen, ist eine Registrierung bei der Luftfahrt-Behörde erforderlich.

Spezielle Kategorie:
In der speziellen Kategorie werden Drohnen betrieben, die eine spezifische Genehmigung der Luftfahrtbehörde erfordern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Drohne außerhalb der Sichtweite des Piloten fliegt. In dieser Kategorie müssen Drohnenpiloten eine theoretische und praktische Schulung absolvieren, um die erforderliche Kompetenz zu erlangen.

Zulassungspflichtige Kategorie:
Die zulassungspflichtige Kategorie ist für Drohnenflüge mit besonders hohen Sicherheitsstandards reserviert, wie zum Beispiel bei Personentransporten. Drohnen in dieser Kategorie haben eine Mindestgröße von 3 Metern. Die rechtlichen Bestimmungen in dieser Kategorie ähneln denen der bemannten Luftfahrt und sind entsprechend umfangreich.

Wie nahe darf man eine Person anfliegen?
Die Betriebsklassen innerhalb der offenen Kategorie legen fest, wie nah Drohnen an unbeteiligten Personen fliegen dürfen, also solche, die nicht über den Drohnenflug informiert wurden oder ihr Einverständnis gegeben haben. Das Fliegen über Menschenansammlungen ist generell in der offenen Kategorie untersagt, unabhängig von der Unterkategorie. Eine Menschenansammlung wird definiert als eine große Gruppe von Menschen, die so dicht gedrängt ist, dass es für eine einzelne Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen. Diese Regelung trägt zur Sicherheit aller Beteiligten bei und minimiert potenzielle Risiken.

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

Bist du ausreichend versichert?
Es ist von grosser Bedeutung, dass ich sicherstelle, dass ich für meinen Drohnenflug ausreichend versichert bin. Als Drohnenpilot trage ich die Verantwortung und Haftung für mögliche Unfälle und den dadurch verursachten Schaden.

Respektiere die Privatsphäre anderer!
Beim Fliegen meiner Drohne achte ich strikt darauf, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Privatsphäre anderer Menschen zu respektieren. Jeder Mensch hat ein grundlegendes Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre. Daher meide ich es, in niedriger Höhe über Privatgrundstücken zu fliegen.

Ich kenne die Gebietsbeschränkungen:
Vor jedem Drohnenflug informiere ich mich über die geltenden Beschränkungen und Regelungen für das Fliegen in bestimmten Gebieten. Mithilfe einer Drohnenkarte kann ich leicht erkennen, wo das Fliegen entweder verboten ist oder nur mit Einschränkungen erlaubt ist.

Ich halte visuellen Kontakt:
Während des Fluges meiner Drohne halte ich stets visuellen Kontakt zu ihr. Es liegt in meiner Verantwortung sicherzustellen, dass ausreichender Abstand zu anderen Luftfahrzeugen besteht und dass ich rechtzeitig ausweiche, da meine Drohne möglicherweise von anderen nicht erkannt wird.

Ich vermeide Menschenansammlungen:
Beim Fliegen meiner Drohne meide ich es, über Menschenansammlungen zu fliegen. Ich achte darauf, dass ich keine unbeteiligten Personen gefährde und halte mich von diesen Bereichen fern.

Ich beachte eine maximale Flughöhe von 120 Metern:
Während des Drohnenflugs halte ich mich stets unterhalb einer Flughöhe von 120 Metern über dem Boden, sofern ich nicht über eine spezielle Genehmigung verfüge, die das Fliegen in höheren Höhen erlaubt.

Gibt es für die Schweiz noch weitere wichtige Bestimmungen?
1. Innerhalb des SIL-Perimeters eines zivilen Flugplatzes oder des SPM-Perimeters eines militärischen Flugplatzes ist das Fliegen untersagt.
2. Über Vollzugseinrichtungen ist das Fliegen nicht gestattet.
3. Im Umkreis von 500 Metern bei Polizei- und Notfalleinsätzen ist das Fliegen untersagt.
4. Innerhalb eines Umkreises von 750 Metern um Kernkraftwerke und das Zwischenlager Würenlingen ist das Fliegen untersagt.
5. Das Fliegen über militärischem Gebiet ist nicht gestattet.
6. Das Überfliegen von Schaltanlagen oder Unterwerken der Stromversorgung ist nicht erlaubt.
7. Es ist verboten, innerhalb eines Abstands von weniger als 5 Kilometern von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes zu fliegen.

Welche Abstandregeln gelten bei den hier angebotenen Drohnen?
Kategorie / Klasseneinteilung / Abstand:
A1 / C0 unter 250g / Kein Abstand – auch bei unbeteiligten Personen – Privatsphäre ist zu schützen
A1 / C1 unter 900g / Kein Überflug von unbeteiligten Menschen
A2 / C2 unter 4kg / 30m bzw. 5m Abstand zu unbeteiligten Personen

Was bedeutet 120m Flughöhe?
Wenn jemand eine Drohne in der offenen Kategorie fliegt, darf sie nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen. Die Messung erfolgt von der Oberfläche der Erde aus. Wenn der Drohnenbetrieb über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen stattfindet, sollte die Drohne einen Abstand von höchstens 120 Metern zum nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche einhalten. Der nächstgelegene Punkt auf der Erdoberfläche wird entlang eines rechten Winkels zur Erdoberfläche bestimmt.
Falls ein Hindernis, das höher als 120 Meter ist, überflogen werden muss, kann das Hindernis mit einem vertikalen Abstand von höchstens 15 Metern überflogen werden. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Eigentümers des Hindernisses erforderlich. Die Messung der Abstände erfolgt entsprechend den topografischen Gegebenheiten wie beispielsweise Ebenen, Hügeln und Bergen.