Extension Paket +120h / 34GB

Erweiterung des Datenvolumen für das Basis-Paket

• zusätzlich 34 GB Streaming-Datenvolumen
• zusätzliche 120 Stunden Streaming-Dauer bei 540p Auflösung
• verlängert das noch vorhandene Datenvolumen um 1 Jahr

CHF 34.89

Preis inkl. MWST, kostenlose Lieferung ab CHF 50.-

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Beschreibung

Hersteller

DJI

SKU: 1520-1-2
Kategorie:

Gesetzlichen Bestimmungen

Neue Drohnenregelung
Für Drohnenpiloten in der Schweiz gilt ab sofort gilt die neue europäische Drohnenregelung! Diese bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich und sorgt für mehr Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein bei der Nutzung von Drohnen.
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Einteilung der Drohnen in verschiedene Kategorien. Die überwiegende Anzahl der Drohnen fällt in die offene Kategorie, in der der Betrieb grundsätzlich ohne spezielle Genehmigungen möglich ist. Allerdings müssen Piloten nun eine Registrierung auf der offiziellen Plattform (UAS.gate) vornehmen. Diese Registrierung ist verpflichtend und dient dazu, die Piloten besser zu identifizieren und mögliche Missbräuche zu verhindern. Nach der Registrierung müssen die Piloten zudem eine Onlineschulung absolvieren und eine Onlineprüfung ablegen. So wird sichergestellt, dass sie über das nötige Wissen verfügen, um ihre Drohnen sicher und verantwortungsvoll zu betreiben.

Gewichtsklassen
Die Drohnen werden wie folgt kategorisiert: (Kategorie / Gewicht / Ausbildung / Sicherheitsabstand)<br>
A1: Unter 500g / Kompetenznachweis / Es dürfen keine unbeteiligten Personen überflogen werden.
A2: Unter 2kg / Fernpilotenzeugnis / Ein Sicherheitsabstand von 50m ist Pflicht.
A3: Unter 25kg / Kompetenznachweis / Ein Sicherheitsabstand von 150m ist einzuhalten.

Bei einem Startgewicht unter 250 Gramm besteht lediglich eine Registrationspflicht für den Piloten. Für sie entfällt die Notwendigkeit einer zusätzlichen Zulassung. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Nutzung von leichten Drohnen, ohne bürokratische Hürden.

Was für Flug-Kategorien gibt es?

Offene Kategorie:
Unter der offenen Kategorie können Drohnen ohne aufwändige Genehmigung eingesetzt werden, solange sie innerhalb der Sichtweite des Piloten bleiben, eine maximale Flughöhe von 120 Metern einhalten und ein Gewicht von höchstens 25 Kilogramm aufweisen. Abhängig von der Drohnengrösse gibt es jedoch Beschränkungen hinsichtlich der Nähe zu unbeteiligten Personen. Um in dieser Kategorie zu fliegen, ist eine Registrierung bei der Luftfahrt-Behörde erforderlich.

Spezielle Kategorie:
In der speziellen Kategorie werden Drohnen betrieben, die eine spezifische Genehmigung der Luftfahrtbehörde erfordern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Drohne außerhalb der Sichtweite des Piloten fliegt. In dieser Kategorie müssen Drohnenpiloten eine theoretische und praktische Schulung absolvieren, um die erforderliche Kompetenz zu erlangen.

Zulassungspflichtige Kategorie:
Die zulassungspflichtige Kategorie ist für Drohnenflüge mit besonders hohen Sicherheitsstandards reserviert, wie zum Beispiel bei Personentransporten. Drohnen in dieser Kategorie haben eine Mindestgröße von 3 Metern. Die rechtlichen Bestimmungen in dieser Kategorie ähneln denen der bemannten Luftfahrt und sind entsprechend umfangreich.

Wie nahe darf man eine Person anfliegen?
Die Betriebsklassen innerhalb der offenen Kategorie legen fest, wie nah Drohnen an unbeteiligten Personen fliegen dürfen, also solche, die nicht über den Drohnenflug informiert wurden oder ihr Einverständnis gegeben haben. Das Fliegen über Menschenansammlungen ist generell in der offenen Kategorie untersagt, unabhängig von der Unterkategorie. Eine Menschenansammlung wird definiert als eine große Gruppe von Menschen, die so dicht gedrängt ist, dass es für eine einzelne Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen. Diese Regelung trägt zur Sicherheit aller Beteiligten bei und minimiert potenzielle Risiken.

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

Bist du ausreichend versichert?
Es ist von grosser Bedeutung, dass ich sicherstelle, dass ich für meinen Drohnenflug ausreichend versichert bin. Als Drohnenpilot trage ich die Verantwortung und Haftung für mögliche Unfälle und den dadurch verursachten Schaden.

Respektiere die Privatsphäre anderer!
Beim Fliegen meiner Drohne achte ich strikt darauf, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Privatsphäre anderer Menschen zu respektieren. Jeder Mensch hat ein grundlegendes Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre. Daher meide ich es, in niedriger Höhe über Privatgrundstücken zu fliegen.

Ich kenne die Gebietsbeschränkungen:
Vor jedem Drohnenflug informiere ich mich über die geltenden Beschränkungen und Regelungen für das Fliegen in bestimmten Gebieten. Mithilfe einer Drohnenkarte kann ich leicht erkennen, wo das Fliegen entweder verboten ist oder nur mit Einschränkungen erlaubt ist.

Ich halte visuellen Kontakt:
Während des Fluges meiner Drohne halte ich stets visuellen Kontakt zu ihr. Es liegt in meiner Verantwortung sicherzustellen, dass ausreichender Abstand zu anderen Luftfahrzeugen besteht und dass ich rechtzeitig ausweiche, da meine Drohne möglicherweise von anderen nicht erkannt wird.

Ich vermeide Menschenansammlungen:
Beim Fliegen meiner Drohne meide ich es, über Menschenansammlungen zu fliegen. Ich achte darauf, dass ich keine unbeteiligten Personen gefährde und halte mich von diesen Bereichen fern.

Ich beachte eine maximale Flughöhe von 120 Metern:
Während des Drohnenflugs halte ich mich stets unterhalb einer Flughöhe von 120 Metern über dem Boden, sofern ich nicht über eine spezielle Genehmigung verfüge, die das Fliegen in höheren Höhen erlaubt.

Gibt es für die Schweiz noch weitere wichtige Bestimmungen?
1. Innerhalb des SIL-Perimeters eines zivilen Flugplatzes oder des SPM-Perimeters eines militärischen Flugplatzes ist das Fliegen untersagt.
2. Über Vollzugseinrichtungen ist das Fliegen nicht gestattet.
3. Im Umkreis von 500 Metern bei Polizei- und Notfalleinsätzen ist das Fliegen untersagt.
4. Innerhalb eines Umkreises von 750 Metern um Kernkraftwerke und das Zwischenlager Würenlingen ist das Fliegen untersagt.
5. Das Fliegen über militärischem Gebiet ist nicht gestattet.
6. Das Überfliegen von Schaltanlagen oder Unterwerken der Stromversorgung ist nicht erlaubt.
7. Es ist verboten, innerhalb eines Abstands von weniger als 5 Kilometern von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes zu fliegen.

Welche Abstandregeln gelten bei den hier angebotenen Drohnen?
Kategorie / Klasseneinteilung / Abstand:
A1 / C0 unter 250g / Kein Abstand – auch bei unbeteiligten Personen – Privatsphäre ist zu schützen
A1 / C1 unter 900g / Kein Überflug von unbeteiligten Menschen
A2 / C2 unter 4kg / 30m bzw. 5m Abstand zu unbeteiligten Personen

Was bedeutet 120m Flughöhe?
Wenn jemand eine Drohne in der offenen Kategorie fliegt, darf sie nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen. Die Messung erfolgt von der Oberfläche der Erde aus. Wenn der Drohnenbetrieb über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen stattfindet, sollte die Drohne einen Abstand von höchstens 120 Metern zum nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche einhalten. Der nächstgelegene Punkt auf der Erdoberfläche wird entlang eines rechten Winkels zur Erdoberfläche bestimmt.
Falls ein Hindernis, das höher als 120 Meter ist, überflogen werden muss, kann das Hindernis mit einem vertikalen Abstand von höchstens 15 Metern überflogen werden. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Eigentümers des Hindernisses erforderlich. Die Messung der Abstände erfolgt entsprechend den topografischen Gegebenheiten wie beispielsweise Ebenen, Hügeln und Bergen.